Die Würfel sind gefallen – keine Verzugspauschale im Arbeitsverhältnis

Seitdem im Jahr 2014 § 288 BGB um einen neuen Abs. 5 ergänzt wurde, wonach der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, der nicht Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR hat, war umstritten, ob diese Regelung auch im Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Einige Landesarbeitsgerichte hatten sich in der Folge für die Anwendbarkeit der Verzugspauschale auch im Arbeitsverhältnis ausgesprochen, andere dagegen. Eine Übersicht zum Stand der seinerzeitigen Rechtsprechung finden Sie u. a. in … Mehr

Vereinsaustritt ist Entscheidung des Mitglieds, nicht des Vorstands!

Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erfüllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. Um das Mitglied loszuwerden, bedarf es jedoch entweder einer eigenen Austrittserklärung oder satzungsmäßig geregelter Verfahren. Einer besonders trickreichen Genossenschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher nun einen Strich durch die Rechnung machen. Die Entscheidung gilt auch für Vereine und Verbände. Genossenschaft zur Förderung des Erwerbs … Mehr

Vereinsaustritt ist Entscheidung des Mitglieds, nicht des Vorstands!

Anders als Vereine sind Genossenschaften auf eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Genossenschaft und Mitglied angelegt. Erfüllt ein Mitglied gewisse Umsatzgrenzen nicht, mag sich die Mitgliedschaft aus Sicht der Genossenschaft nicht mehr lohnen. Um das Mitglied loszuwerden, bedarf es jedoch entweder einer eigenen Austrittserklärung oder satzungsmäßig geregelter Verfahren. Einer besonders trickreichen Genossenschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher nun einen Strich durch die Rechnung machen. Die Entscheidung gilt auch für Vereine und Verbände. Genossenschaft zur Förderung des Erwerbs … Mehr

BAG 19.09.2018. Zeitzuschläge bei Überstundenausgleich

Im Betrieb bestand eine Regelung zur Zuschlagszahlung für Nacht- Spät und Samstagsarbeit. Die Parteien stritten darüber, ob die Zuschläge auch zu zahlen sind, wenn die Mehrarbeit durch Freizeitausgleich kompensiert wird. Der Kläger meinte, die Entscheidung zum Freizeitausgleich werde allein durch das Unternehmen getroffen und ohne diese Freistellung hätte er schichtplanmäßig gearbeitet, er sei also leistungsbereit und es bestehe Annahmeverzug. Das BAG trat dem entgegen:

BAG 18.09.2018. Verfallklausel bei Mindestlohnbestandteilen

In den letzten Jahren sind divergierende Entscheidungen zur Frage ergangen, inwieweit eine AGB-rechtliche Unwirksamkeit für Ausschlussfristenklauseln drohe, sofern diese nicht explizit gesetzlichnicht abdingbare Ansprüche vom Verfall/ Ausschluss ausnehmen. Dies kann z.B. in Bezug auf Schadensfälle an der Gesundheit und für Vorsatzfälle relevant werden. Mit vorliegendem Urteil hat das BAG nun Klarheit geschaffen, dass Ausschlussklauseln welche nicht explizit Ansprüche auf Mindestlohn vom Verfall ausnehmen, vollunwirksam sind sofern der Vertrag ab dem 01.01.2015 geschlossen wurde.

Übergangsgeld oder betriebliche Altersversorgung, das ist hier (mal wieder) die Frage…

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind gegenüber anderen Entgeltleistungen des Arbeitgebers in mehrerlei Hinsicht „privilegiert“. Sie werden nach einer bestimmten Zeit unverfallbar, unterliegen in gewissen Abständen einer Anpassungsprüfungspflicht und sind zudem gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert. Die Einordnung einer arbeitgeberseitigen Leistung als betriebliche Altersversorgung gibt daher immer wieder Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen. So hatte sich das BAG am 20.3.2018 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein sog. „Übergangszuschuss“ eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung darstellt und damit … Mehr

24.08.2018, OLG Köln: Zustandsbegründende Durchbrechung GmbH-Satzung

Satzungsänderungen bedürfen der notariellen Form und nach § 54 GmbHG der Eintragung unter Nachweis der Änderungen des Satzungswortlauts. Die GmbH-Satzung enthielt eine Regelung zur Kündigung mit einer Frist von einem Jahr. Die Gesellschafter beurkundeten notariell einen Beschluss, dass „allen aktuellen Gesellschaftern abweichend von der Satzung ein sechsmonatiges Kündigungsrecht zum Halbjahr“ zustehen solle. Dieser Beschluss wurde als „satzungsdurchbrechend“ zum Handelsregister angemeldet, die Eintragung durch dieses jedoch abgelehnt.

Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben

München, 21.08.2018: Oft ist aufgrund mangelnder Informationen nicht sicher, welche Konsequenzen mit einem Erbe verbunden sind. War der Erblasser verschuldet oder gar wohlhabend? Schnell stellt sich die Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen soll, wie beispielhaft folgender Fall verdeutlicht: Matthias M. erfährt vom Nachlassgericht, dass er Erbe seines Patenonkels geworden ist. Er hat allerdings gehört, dass dieser zuletzt in abenteuerlichen finanziellen Verhältnissen lebte. Gerüchteweise gibt es aber erhebliches Vermögen in der Schweiz. Matthias M. … Mehr

Aktuelles Stichwort: Güterstandsschaukel

München, 01.08.2018: Durch den Fall Winterkorn ist sie in aller Munde: die „Güterstandsschaukel“. Viele Bürger fragen sich, was dies bedeutet. Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident Deutsches Forum für Erbrecht e.V. erläutert: „Es handelt sich um ein vollkommen legales und von der Rechtsprechung anerkanntes Instrument, um bei begüterten Ehegatten, dem „Ärmeren“ Vermögen zu verschaffen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Um dies zu verstehen, muss man etwas über das deutsche Ehegüterrecht wissen:Das Güterrecht … Mehr

AGG: Rechtsmissbrauch leicht gemacht?

Bekanntermaßen gibt es in Deutschland einige „Bewerber“ denen es weniger um den Erhalt einer Stelle als vielmehr auf eine Entschädigung wegen vermeintlicher Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ankommt. Der EuGH hatte in der Rechtssache „Kratzer“ zwar klargestellt, dass auch das Unionsrecht rechtsmissbräuchliche „Bewerber“ nicht schützt, dabei aber die Prüfung des Rechtsmissbrauchs den nationalen Gerichten überlassen. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Verfahren deshalb an das Hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, um die Prüfung nachzuholen. Letzteres Gericht ging dabei … Mehr