BFH 06.12.2017: Veräußerungserlös beim Erwerb eigener Anteile
Die GmbH gliederte freie Gewinnrücklagen in eine zweckgebundene Rücklage zum Erwerb eigener Anteile um (96 TEUR). Nachfolgend veräußerte der Alleingesellschafter der GmbH u.a. 50 % seiner Anteile an die GmbH selbst zum Erwerb als eigene Anteile zum Preis von 96 TEUR mit allen Gewinnbezugsrechten für nicht ausgeschüttete Gewinne. Unter Abzug der ursprünglichen Anschaffungskosten (12,5 TEUR – hälftiges Stammkapital) ermittelte das Finanzamt hierauf einen Veräußerungserlös von ca. 84 TEUR.