Die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern
RA N. Buse und RA D. Herz (Foto: © BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte) Die persönliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine oft vertretene Gesellschaftsform. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Haftung gegenüber Gläubigern, wie der Name der Gesellschaft schon sagt, beschränkt ist. Gemäß § 13 II GmbHG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Man könnte daher meinen, dass das Risiko für eine persönliche Haftung auf ein Minimum reduziert … Mehr