Abfindung statt Rente – BGH zum Abfindungsverbot nach § 3 BetrAVG
Nach § 3 BetrAVG ist es Arbeitgebern und Arbeitnehmern untersagt, Versorgungsanwartschaften und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vorzeitig zu kapitalisieren und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses „en bloc“ als Abfindung an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Ob und inwieweit dieses Abfindungsverbot zwingend auch für Organe einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH-Geschäftsführer) gilt, war durch die Rechtsprechung bislang nur in Ansätzen geklärt. Eine neue Entscheidung des BGH vom 23.5.2017 (Az. II ZR 6/16) sorgt nun für (etwas) mehr Rechtssicherheit, lässt aber … Mehr