Bundesgerichtshof zur Duldung der Veröffentlichung von persönlichen Daten eines Geschäftsführers im Handelsregister
Der Bundesgerichtshof („BGH“) (Beschluss vom 23.01.2024 – II ZB 7/23) hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle („OLG Celle“) (Beschluss vom 24.2.2023 – 9 W 16/23) bestätigt, wonach ein GmbH-Geschäftsführer die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten (Geburtsdatum und Wohnort) im Handelsregister zu dulden hat, selbst wenn er sich in Leib und Leben bedroht sieht. Ein Anspruch auf Löschung dieser persönlichen Daten ergibt sich weder aus der DSGVO noch einem anderen nationalen Gesetz. Hintergrund der Entscheidung In dem … Mehr