Revision erfolgreich: Die Coronasonderregelung § 67 Abs. 3 SGB II führt auch bei einem Umzug zur Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten
Während der Coronapandemie gab es eine ganze Reihe von Sonderregelungen beim Bezug von Leistungen des Jobcenters. In dem jetzt vom Bundessozialgericht zu Gunsten unseres Mandanten entschiedenen Fall, ging es um die Vorschrift des § 67 Abs. 3 SGB II, nach der die tatsächliche Miete angemessen bleiben sollte, soweit bisher die volle Miete berücksichtigt wurde. Die Vorschrift wurde eingeführt, damit sich Bezieher von Leistungen nach dem SGB II in Anbetracht der Coronapandemie nicht auch noch Sorgen … Mehr