Equal Pay bei Arbeitnehmerüberlassung? Nein, aber….
BAG vom 31. Mai 2023; Pressemitteilung im Verfahren 5 AZR 143/19 Worum geht es? Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Lohndifferenz in Höhe von 1.296,72 €. Sie war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmerin beschäftigt und an ein Unternehmen im Einzelhandel entliehen. Dort arbeitete sie für einen Stundenlohn von 9,23 €, während vergleichbare Stammarbeitnehmende 13,63 € […]