EuGH: Neues zu Flugausfallerstattungen
Stellen Sie sich vor, Ihr lang ersehntes Abenteuer nach Lima steht kurz bevor. Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf die peruanische Küche ist riesig – und dann der Schock: Der Flug wird gestrichen . Was folgt, ist der übliche bürokratische Marathon. Man fordert sein Geld zurück, die Airline zeigt sich kooperativ und überweist den Ticketpreis. Doch beim Blick auf den Kontoauszug stutzt man. Es fehlen knapp einhundert Euro. Der Betrag, den das Buchungsportal als … Mehr