Urlaub komplett ruiniert? Dann gibt es das ganze Geld zurück!
Wer eine Pauschalreise bucht, erwartet Erholung – nicht Presslufthämmer, Abrissarbeiten und kilometerlange Schlangen am Buffet. Genau mit einem solchen Fall entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter:innen stellten in einem Grundsatzurteil klar: Ist eine Pauschalreise derart mangelhaft, dass sie ihren eigentlichen Zweck verfehlt, kann Reisenden sogar der vollständige Reisepreis zustehen – selbst dann, wenn Hotelzimmer, Essen und andere Leistungen grundsätzlich erbracht wurden. Traumurlaub wird zur Baustelle Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Reise eines polnischen … Mehr