Beim Immobilienkauf Grunderwerbsteuer sparen? Das geht! Aber Achtung: Es gibt eine Steuerfalle bei der Instandhaltungsrücklage – und die kann teuer werden! Grunderwerbsteuer sparen mit dem Inventar? Ja! Einbauküchen, Markisen oder Möbel usw. kannst du im Kaufvertrag extra ausweisen – darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Aber Achtung: Die Instandhaltungsrücklage zählt zur Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer! Auch wenn sie separat im Kaufvertrag steht, du zahlst trotzdem Grunderwerbsteuer darauf! Warum? Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass die Rücklage nicht dir gehört, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit gibt es keine Steuerersparnis für Zwecke der Grunderwerbsteuer! „Das gilt übrigens auch bei Zwangsversteigerungen – egal, ob im Kaufvertrag eine eigene Summe für die Rücklage steht oder nicht. Das Finanzamt kassiert trotzdem!“ Noch ein wichtiger Punkt für Vermieter: Nur wenn das Geld aus der Instandhaltungsrücklage tatsächlich ausgegeben wird – z. B. für Reparaturen oder Modernisierungen – kann es steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Die reine Ansparung der Rücklage zählt steuerlich nicht! „Du möchtest eine Immobilie kaufen? Dann achte genau auf die Aufteilung im Kaufvertrag! Inventar ausweisen heißt Steuern sparen. Aber die Instandhaltungsrücklage gehört nicht dazu Und als Vermieter? Nur die tatsächlichen Ausgaben zählen! Folge uns für mehr Steuertipps, denn wir von taxplanation, erklären dir steuern einfach