1965 geboren und befristet schwerbehindert
Rente für schwerbehinderte Menschen – Jahrgang 1965: • Frühestens mit 62 • Abschlagsfrei mit 65 • Max. 10,8 % Abschlag Achtung bei befristetem Schwerbehindertenstatus: Der GdB 50 muss beim Rentenbeginn vorliegen. Nur wenn der Status höchstens 3 Monate vorher endet, greift die Schutzfrist. Sonst ist diese Rentenart nicht mehr möglich. Mehr solcher konkreten Rechenbeispiele? Schreib dein Geburtsdatum in die Kommentare. Über diesen Kanal: Fragen zur Krankenkasse, dem Schwerbehindertenausweis oder zum großen Thema Rente? Wir erklären … Mehr