Private Unfallversicherung: Facettengelenksarthrose schließt Invalidität nicht aus
Ein Salto am Stufenbarren, die Landung misslingt – ein stechender Schmerz im Rücken. Die private Unfallversicherung lehnt jede Zahlung ab: Die Beschwerden kämen von einer stummen Facettengelenksarthrose, nicht vom Sturz. Doch wie sieht es aus, wenn der Unfall eine Vorschädigung erstmals zum Vorschein bringt? Der Bundesgerichtshof hat über diesen Fall entschieden.