Ganz legaler Steuertrick: Strafverteidigerkosten sind Werbungskosten
Wer wegen einer Straftat vor Gericht steht, muss häufig tief in die Tasche greifen. Strafverteidigerhonorare können schnell fünf- oder sogar sechsstellige Summen erreichen. Dass diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können, dürfte viele überraschen. Genau dies hat nun das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden – und zwar ausgerechnet in einem Fall, in dem der Kläger wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Dem Verfahren lag ein umfangreicher Fall organisierter Steuerhinterziehung zugrunde. Unter dem Dach … Mehr