Home-Office und eigene Betriebsstätte: Keine Indizien für oder gegen versicherungspflichtige Beschäftigung
Einer betriebsmittelarmen Betriebsstätte, die ebenso als „Home-Office“ qualifiziert werden kann, kann weder eine Indizwirkung für noch gegen ein Beschäftigungsverhältnis zugesprochen werden. Das hat das LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 15.06.2020 (Az. L 5 KR 16/17) klargestellt. Im Zuge dieser Entscheidung stellte das Gericht auch fest, dass es für die Einordnung telefonischer Dienstleistungen als sozialversicherungspflichtige … Weiterlesen