steuerliche Haftung des Betriebsnachfolgers
steuerliche Haftung des Betriebsnachfolgers Der Erwerber haftet bei der Übernahme eines Betriebes im Ganzen für rückständige Steuern. Gleiches gilt bei der Übernahme eines Teilbetriebes. Dies ist nur einer von mehreren Haftungstatbeständen. Interne Freistellungsklauseln wirken nicht zum Nachteil des Finanzamtes. Das Finanzamt kann also den Erwerber für rückständige betriebliche Steuern in Haftung nehmen. Die Haftung erstreckt sich z.B. auch auf Lohnsteuern, die seit Beginn des letzten Jahres, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind. originärer Schulder … Mehr