OLG Thüringen 15.06.2018: Ankündigungsfrist Tagesordnung § 51 IV GmbHG
Der Kläger griff die Ordnungsgemäßheit der Ankündigung ergänzender Tagesordnungspunkte zur Gesellschafterversammlung vom 29.07.2017 an. Die ergänzenden Punkte waren erst am 25.07.versandt worden, fraglich war, ob die Mindestfrist von 3 Tagen gem. § 51 Abs. 4 GmbHG eingehalten war. Das OLG betont den Wortlaut der Norm, wonach die Ankündigung drei Tage „vor“ der Versammlung zu erfolgen … Weiterlesen