Videoüberwachung: Das BAG hält Kurs
Das BAG hat mit zwei jüngeren Urteilen ein klares Zeichen gesetzt: Eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern, die einer erheblichen Pflichtverletzung verdächtig sind, ist und bleibt zulässig, wenn andere Mittel nicht erfolgversprechend sind. Und: Die so erlangten Daten können regelmäßig auch prozessual verwertet werden, um eine Kündigung zu stützen. Diese vermeintlichen Selbstverständlichkeiten waren in der jüngeren Vergangenheit … Weiterlesen