„Die Geister, die ich ließ“
Warum das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer „Geister-GmbH“ die Existenz ließ Eine Firma, die niemand erreicht. Kein Geschäftsführer vor Ort, kein Briefkasten, keine Reaktion auf Behördenpost. Steuerschulden im fünfstelligen Bereich, dazu der Verdacht, der Firmenmantel könne jederzeit für Betrugszwecke missbraucht werden. Für viele klingt das nach einem klaren Fall: löschen, streichen, abhaken. Doch das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 12. Januar 2026 zu den Aktenzeichen 2x W 75/25, 2 Wx 75/25 genau das verweigert – und … Mehr