Rheinland-Pfalz schlägt Gesetzesänderung zum nahtlosen Übergang von Ausbildung zu Beschäftigung vor
Stellen Sie sich vor, ein junger Mensch aus einem Drittstaat hat jahrelang Fleiß und Herzblut in seine Berufsausbildung in Deutschland investiert. Der Abschluss ist geschafft, der Ausbildungsbetrieb wartet sehnsüchtig darauf, den Absolventen als vollwertige Fachkraft zu übernehmen, und der Arbeitsvertrag ist bereits unterzeichnet. Doch statt des ersten Arbeitstages folgt die bürokratische Ernüchterung: Ein rechtliches Vakuum zwischen dem Ende der Ausbildung und der Erteilung des neuen…