Wettbewerbszentrale beanstandet „Klimaneutral“-Werbung für Zahnpflegeprodukte
Ein Hersteller von Zahnpflegeprodukten hatte Zahnbürsten im eigenen Online-Shop sowie Zahnpasta in Online-Shops großer Drogerieketten mit Klimaneutralitätsangaben beworben. Darunter waren Aussagen wie „Klimaneutral zertifiziert“, „Klimaneutral – Ja“, „Klimaneutral Produkt“ und „Klimaneutral“. Die Wettbewerbszentrale reichte deswegen beim Landgericht München I Klage gegen das Unternehmen ein, die Beklagte erkannte die Klage nun an (Urteil vom 10.02.2026, Az. 37 O 14726/25). Strenge Anforderungen an „klimaneutral“ Begriffe wie „klimaneutral“ sind rechtlich besonders sensibel. Verbraucher verstehen sie regelmäßig so, dass … Mehr