Vorwurf der Ermächtigung als Fahrzeughalter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafverteidiger Pflefka erwirkt Einstellung des Ermittlungsverfahren
Unserer Mandantschaft wurde im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Bamberg Ermächtigung als Fahrzeughalter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vorgeworfen. Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl erlassen hatte, gelang Strafverteidiger Pflefka die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Konkreter Tatvorwurf und Aktenlage Der Tatvorwurf bestand darin, dass die Mandantschaft einem Minderjährigen, welcher noch keine Fahrerlaubnis hatte, ihr Kraftrad überlassen haben soll. Die Ermächtigung als Fahrzeughalter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 StVG: mit … Mehr