Klimakleben = Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Klimakleber strafbar als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben auf der Fahrbahn. Das Kammergericht (Urt. v. 02.06.2025 – 3 ORs 22/25) wertet das Festkleben mit Sekundenkleber als „Gewalt“ i.S.d. § 113 StGB. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben Das KG stuft das Festkleben mit Sekundenkleber als „Gewalt“ nach § 113 StGB ein, weil der Kleber ein materielles Zwangsmittel sei, das Adhäsionskräfte erzeugt und das spätere(!) Wegtragen nur unter erheblichem Kraftaufwand oder chemischen Hilfsmitteln erlaubt. Zugleich grenzt … Mehr