Erstattungsforderung des Jobcenters gegen den Erben
Müssen Erben überzahlte Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen? Ein aktueller Fall zeigt, wann Erben für Sozialleistungen haften und wann nicht – und was das mit dem Kontostand des Verstorbenen zu tun hat.[1] Der Fall: Jobcenter fordert 1.468 € vom Erben zurück Nach dem Tod eines alleinstehenden Vaters, der Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes “Hartz IV”) bezog, forderte das zuständige Jobcenter von seinem Sohn – dem Alleinerben – die Erstattung zu viel gezahlter Leistungen in Höhe von 1.468 … Mehr