Testamentsvollstrecker: im Auftrag des Erblassers
Testamentsvollstrecker übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sie erfüllen nämlich den letzten Willen von Erblassern und zwar so, wie es deren Sinn entspricht. Dabei können Erblasser ihnen viele Freiheiten lassen und ebenso viele Grenzen setzen. In ihrem Testament können Erblasser aber auch andere Regeln aufstellen, etwa zur Dauer der Vollstreckung. Für einige Aspekte der Vermögensnachfolgeplanung eignen sich Testamentsvollstrecker jedoch ganz besonders. Zum Beispiel, um minderjährige oder, zumindest nach dem Verständnis des Erblasser, anderweitig von der Vornahme … Mehr