BAG klärt: Matrix-Führungskräfte können bei der Betriebsratswahl in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein!
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Mai 2025 – 7 ABR 28/24 (bislang nur Pressemitteilung veröffentlicht) Fakten Die Parteien stritten um die Anfechtung einer Betriebsratswahl. Die Wählerliste zur Betriebsratswahl enthielt u.a. 128 Führungskräfte, die in einer sog. „Matrixorganisation“ eingesetzt waren. Diese zeichnete sich dadurch aus, dass die 128 Führungskräfte zwar Arbeitnehmer in dem maßgeblichen Betrieb führten, aber ansonsten einem anderen Betrieb der (selben) Arbeitgeberin angehörten. Die Arbeitgeberin beantragte, die auf Grundlage dieser Wählerliste durchgeführte Betriebsratswahl für unwirksam … Mehr