ETFs kaufen und Steuern vom Finanzamt bekommen?
Neben den staatlichen Zulagen gibt es noch einen zweiten Vorteil: die steuerliche Günstigerprüfung. Die eigenen Einzahlungen (z. B. 1.800 € im Jahr) können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden. Liegt dein persönlicher Steuersatz über der Förderung – oft schon ab rund 30 % – kann sich zusätzlich zu den Zulagen noch eine Steuererstattung ergeben. Dabei werden die Zulagen zwar angerechnet, aber gerade bei höherem Grenzsteuersatz kann sich das deutlich lohnen. #steuerberater #steuerberatende #steuertipps #finanzamt … Mehr