2 künstliche Hüftgelenke Grad der Behinderung
Das Wichtigste im Überblick: Bei zwei künstlichen Hüftgelenken können Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 erhalten, abhängig von der Funktionseinschränkung und dem Heilungsverlauf Ein GdB von mindestens 50 berechtigt zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit entsprechenden Nachteilsausgleichen wie Kündigungsschutz und Zusatzurlaub Der Antrag sollte frühestens 6 Monate nach der Operation gestellt werden, da erst dann eine dauerhafte Funktionseinschränkung beurteilt werden kann Hier Online-Anfrage stellen Warum der Grad der Behinderung bei künstlichen Hüftgelenken … Mehr