Verwertungskündigung – Wirtschaftliche Verwertungsinteressen durchsetzen
Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder umfassend umzubauen, doch das bestehende Mietverhältnis drückt den Verkaufspreis und blockiert Ihre Vorhaben. Eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) kann dann weiterhelfen, wenn die Fortführung des Mietvertrags erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Sie mit sich bringt. Bevor Sie eine Verwertungskündigung aussprechen, klären Sie, was dieses Instrument genau bedeutet, welche rechtlichen Hürden zu überwinden sind und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen. Was ist eine Verwertungskündigung? Die … Mehr