Eigenbedarfskündigung – wir helfen und unterstützen gerne
Sie sind Vermieter und möchten so schnell wie möglich Ihre vermietete Wohnung zurückerhalten, weil Sie diese künftig für sich selbst oder Ihre Familienangehörigen benötigen? Dann werden Sie möglicherweise schon – und dabei unter Umständen sogar oft – von der Möglichkeit der sogenannten „Eigenbedarfskündigung“ gehört haben. Die Eigenbedarfskündigung ist eine der gesetzlich geregelten Möglichkeiten, ein Wohnraummietverhältnis zu beenden. Sie ist in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt. Als ein berechtigtes Interesse des Vermieters an … Mehr