Rechtsanwalt muss Testament abgeben – trotz Verschwiegenheit
Konflikt zwischen Verschwiegenheitspflicht und § 2259 BGB Im Erbscheinverfahren ist das Nachlassgericht oft auf Originalurkunden angewiesen, um den letzten Willen des Erblassers zu ermitteln. Nach § 2259 BGB müssen solche Schriftstücke als mögliche Verfügungen von Todes wegen dem Nachlassgericht im Original vorgelegt werden. Dies führt in der Praxis häufig zu Konflikten, besonders wenn die Dokumente bei Dritten liegen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen – wie etwa Rechtsanwälte. Fallbeispiel: Konflikt zwischen Herausgabepflicht und Verschwiegenheitspflicht Im vorliegenden Fall … Mehr