Die Inflationsausgleichsprämie (IAP) wurde als steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung eingeführt, um die durch Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten abzumildern. Arbeitgeber hatten jedoch einen gewissen Spielraum, die Zahlung mit weiteren Bedingungen zu verknüpfen, solange diese nicht sachfremd oder diskriminierend waren. Die IAP wurde im Oktober 2022 eingeführt und galt bis Ende 2024. Um was ging es? Die Kernfrage, mit der sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst hatte, war, ob eine Inflationsausgleichsprämie ausschließlich dem Zweck des Kaufkraftausgleichs diente oder ob … Mehr