Haftung von Online-Marktplätzen für urheberrechtswidrige Angebote
Mit der Haftung von Online-Marktplätzen für urheberrechtswidrige Angebote hat sich der Bundesgerichtshof (I ZR 112/23) in einer Entscheidung beschäftigt: Im Zentrum des Falles stand die Frage, inwieweit ein Plattformbetreiber für rechtswidrige Inhalte haftet, die von Dritten auf seiner Plattform eingestellt werden. Konkret ging es um die Fotografie „Manhattan Bridge“, die ohne Erlaubnis des Urhebers zur Bebilderung von Produktangeboten auf einer Handelsplattform genutzt wurde. Der Fotograf machte daraufhin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft geltend. Der … Mehr