Amtliche Äußerungen und „Fake News“
Mit Beschluss vom 14. November 2024 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Az.: 3 EO 305/24) eine brisante Entscheidung zu den rechtlichen Grenzen amtlicher Äußerungen getroffen. Im Mittelpunkt des Falles stand die Frage, ob eine öffentliche Stelle berechtigt ist, bestimmte Informationen als „Fake News“ zu bezeichnen. Diese Entscheidung wirft grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit, zur Neutralitätspflicht staatlicher Stellen…WeiterlesenAmtliche Äußerungen und „Fake News“ Quelle