BGH, 11.02.2025: Vorlage EuGH, Haftung Geschäftsführer für Bußgelder, D&O Versicherung, Kartellschaden
Der Beklagte war Geschäftsführer einer GmbH welcher durch das Bundeskartellamt gegen Art. 101 AEUV verstoßende Beteiligung an Preisabsprachen vorgeworfen wurden. Das seitens des Kartellamts verhängte Bußgeld in Höhe von 4,1 Mio. EUR verlangt die GmbH im Regresswege gem. § 43 GmbHG vom Beklagten ersetzt. Nach den gesetzlichen Vorgaben hat der GF dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält. Insofern ist also irrelevant, ob das, dem Geschäftsführer vorgeworfene Verhalten grundsätzlich der GmbH nützt und … Mehr