BAG zu Geschäftsgeheimnissen und Verschwiegenheitsklauseln: Handlungsbedarf für Arbeitgeber
In einem aktuellen Urteil (8 AZR 172/23) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) wichtige Leitlinien zur Reichweite des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und zur Wirksamkeit nachvertraglicher Verschwiegenheitsklauseln formuliert. Diese Entscheidung betrifft unmittelbar den Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Sachverhalt der Entscheidung Im Zentrum des Falls stand ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens, das Verpackungsmaterial und Maschinen für die Lebensmittelindustrie herstellt. Der Mitarbeiter hatte während seines Arbeitsverhältnisses unter einem Pseudonym sensible technische Daten … Mehr