BGH-Urteil: VR Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Sind die Informationen im Darlehensvertrag unzureichend, darf eine Bank gar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das besagt § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Wer trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann diese zurückfordern – solange der Anspruch noch nicht verjährt ist. Über den konkreten Fall hinaus dürfte das Urteil sehr viele Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge betreffen. Betroffen sein dürften z. B. Darlehensverträge der Volksbanken Raiffeisenbanken Sparda-Banken PSD-Banken Apobank BBBank Voraussetzung: Die Darlehensverträge wurden zwischen dem 21. März 2016 und ca. … Mehr