Kurzfristige Vermietung von Sportstätten durch gGmbH ist steuerpflichtig
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in einer Kurzinformation vom 08.07.2024 eine wichtige Klarstellung zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung der Vermietung von Sportstätten durch eine gGmbH vorgenommen. Kurzfristige Vermietung von Sportanlage Im Fokus stand die Frage, ob die kurzfristige Vermietung eines Golfplatzes durch eine gGmbH an Nutzende, die nicht Gesellschafter sind, als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als steuerbegünstigter Zweckbetrieb einzuordnen ist. Die Entscheidung basiert auf der Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts. Während bei Vereinen die … Mehr