Vorrang der Nachlasspflegervergütung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 24.07.2024 (Az. IV ZB 8/23) eine bedeutende Entscheidung für die Praxis des Nachlassrechts getroffen. Der Tenor: Die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers genießt Vorrang vor den Gerichtskosten des Nachlasspflegschaftsverfahrens. Damit schafft das Gericht Klarheit in einer bisher umstrittenen Frage und legt ein wichtiges Fundament für die Rechte von Nachlasspflegern und die Verwaltung teilmittelloser Nachlässe. Sinn und Zweck der Nachlasspflegschaft Die Nachlasspflegschaft dient dazu, den Nachlass zu sichern und … Mehr