Vorwurf der Körperverletzung – Rechtsanwalt Pflefka verhindert Verurteilung
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens warf die Staatsanwaltschaft Bamberg unserer Mandantschaft eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB vor. Im Rahmen der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Pflefka die Einstellung des Strafverfahrens bewirken, sodass eine Verurteilung verhindert werden konnte. Konkret wurde dem Mandanten vorgeworfen in alkoholisiertem Zustand einem anderen Menschen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Dies stellt eine Körperverletzung nach § 223 StGB dar und steht unter einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. … Mehr