OVG Schleswig: Bebauungspläne dürfen Anteil von Ferienwohnungen begrenzen
In Sankt Peter-Ording wurde per Bebauungsplan festgelegt, dass mindestens 30 % der Brutto-Grundfläche künftiger Neubauten für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sein müssen, um sicherzustellen, dass der lokalen Bevölkerung ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hielt dies für rechtmäßig und entschied, dass Kommunen die Fremdbeherbergung begrenzen dürfen. Ein Eigentümer mehrerer Ferienwohnungen hatte mit dem Argument gegen den Bebauungsplan geklagt, dass er im Fall einer Umbaumaßnahme (und Verlust seines Bestandsschutzes) sein Grundstück nicht mehr ausschließlich für … Mehr