Tübinger Steuer auf Einwegverpackungen verfassungskonform
Mandanteninformation 03/2025 Mit einem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 27.11.2024 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine kommunale Verbrauchssteuer auf Einweglebensmittelverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der (ehemaligen) Betreiberin eines Fast-Food-Restaurants, die sich gegen eine derartige Steuererhebung durch die Stadt Tübingen wendete, wurde als unbegründet zurückgewiesen. Sachverhalt und prozessuale Vorgeschichte Am 01.01.2022 trat in Tübingen die Verpackungssteuersatzung (VStS) in Kraft, mit der eine kommunale Verbrauchssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen), nicht wiederverwendbares … Mehr