Verbindlichkeit unbilliger Weisungen im Rahmen des arbeitsrechtlichen Weisungsrechts
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Satz 1 GewO in Verbindung mit § 315 BGB ist inhaltlich an die Grenzen des billigen Ermessens gebunden. Eine Weisung, die diese Grenzen überschreitet und somit unbillig ist, entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Verpflichtung zur Befolgung einer solchen Anordnung besteht weder endgültig noch vorläufig, sofern der Arbeitnehmer … Weiterlesen