Erbschaft angefochten – Keine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten!
Erbschaftsanfechtung bei unerkannter Überschuldung möglich Die Anfechtung einer Erbschaft kann notwendig werden, wenn der Erbe die Erbschaft zunächst angenommen hat, später aber feststellt, dass er sie unter anderen Umständen ausgeschlagen hätte, z.B. wegen unbekannter Schulden oder eines Irrtums. Nach § 1954 BGB kann die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft innerhalb von sechs Wochen angefochten werden. Anfechtungsgründe sind beispielsweise ein Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses oder eine Täuschung durch Dritte. Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung … Mehr