Ein weiterer Schritt in die Zukunft: Elternzeitanträge können künftig per E-Mail gestellt werden
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bringt eine Reihe Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich: digitale Prozesse werden gefördert, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Kommunikation vereinfacht. In unserem Blog haben wir bereits mehrfach über die mit dem BEG IV voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt berichtet. Zum 1. Mai 2025 tritt ein weiterer – sehr praxisrelevanter – Bestandteil des BEG IV in Kraft. Der Gesetzgeber hat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) angepasst und damit die Formvorgaben gelockert: … Mehr