Ausschlagungserklärung durch bevollmächtigten Rechtsanwalt
Ausschlagung und Anfechtung: Welche Form ist erforderlich? Die Ausschlagung einer Erbschaft ist als eine dem Erblasser gegenüber abgegebene Willenserklärung zu betrachten, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer bestimmten Form zu erfolgen hat. Hat ein Erbe die Erbschaft ausgeschlagen, so kann diese Erklärung grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der Anfechtung angefochten werden, etwa wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Die Anfechtung ermöglicht es dem Erklärenden, sich von der ursprünglich abgegebenen Willenserklärung zu lösen, vorausgesetzt, sowohl die … Mehr