Voraussetzung Merkzeichen aG
Das Wichtigste im Überblick: Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) wird nur bei schwersten Beeinträchtigungen der Mobilität mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 für mobilitätsbezogene Funktionsstörungen zuerkannt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in § 229 Abs. 3 SGB IX und § 3 Abs. 1 Satz 2 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) detailliert geregelt und werden durch zahlreiche Gerichtsurteile präzisiert. Bei einem erfolgreichen Antrag erhalten Sie wichtige Nachteilsausgleiche wie die Parkerleichterung, Steuervorteile bei der Kfz-Steuer und erhöhte Pauschbeträge … Mehr