Aktuelles zur Wettbewerbsbeschränkung
Der Begriff der Wettbewerbsbeschränkung ist der zentrale Tatbestand des Kartellverbots. Er umfasst alle Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmten Verhaltensweisen, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen einschränken, verfälschen oder verhindern. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen (bei denen schon der Zweck der Vereinbarung wettbewerbswidrig ist, ohne dass tatsächliche Auswirkungen nachgewiesen werden müssen) und bewirkten Wettbewerbsbeschränkungen (bei denen die wettbewerbswidrigen Auswirkungen im Einzelfall nachgewiesen werden müssen). Zu den bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen zählen neben Preisabsprachen auch Gebietsaufteilungen, Kundenaufteilungen, Quotenabsprachen sowie bestimmte … Mehr