Der Untermietvertrag
Die Untervermietung bietet Mietern die Möglichkeit, Wohnraum zeitweise oder dauerhaft an eine dritte Person weiterzugeben (sog. Mietverhältnis zweiter Ordnung). Während unser allgemeiner Beitrag zur Untervermietung bereits die grundlegenden Aspekte dieses Themas behandelt, konzentriert sich dieser Beitrag speziell auf den Untermietvertrag als rechtliche Grundlage. Ein Untermietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Hauptmieter (= Untervermieter) und Untermieter. Dabei übernimmt der (Haupt-)Mieter die Rolle des Vermieters (Untervermieter) und hat damit sowohl die Rechte als auch die Pflichten eines Vermieters. … Mehr