Wann eingezogene Bestechungsgelder die Umsatzsteuer mindern müssen
Bestechung, Steuer und Einziehung – wenn der Staat mit zweierlei Maß misst Ein Ingenieur lässt sich bestechen, kassiert satte Summen – und wird zu Recht verurteilt. Doch steuerlich beginnt der Ärger erst richtig: Der Fiskus verlangt Umsatzsteuer auf das Schwarzgeld, obwohl es längst vom Staat eingezogen wurde. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Die Folge: doppelte Kasse für den Staat? Der Bundesfinanzhof (BFH) zieht die juristische Notbremse – und korrigiert das Steuerverständnis der Verwaltung. Dieses Urteil ist mehr … Mehr