Aktuelles zur Prokura

Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann erteilen kann. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB). Der Umfang der Prokura ist gesetzlich festgelegt und kann gegenüber Dritten nicht beschränkt werden – nur bestimmte grundlegende Geschäfte (Grundstücksveräußerung, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten) sind von der Prokura ausgenommen.

In der Praxis ist die Prokura ein wichtiges Instrument zur Delegation von Geschäftsleitungsaufgaben. Sie ist ins Handelsregister einzutragen und damit für jedermann erkennbar. Die Erteilung einer Gesamtprokura – bei der mehrere Prokuristen nur gemeinsam handeln können – ist ein verbreitetes Mittel zur internen Absicherung bei wichtigen Entscheidungen.

Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Prokura. Wir kuratieren Beiträge aus Handelsrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die das Recht der Prokura praxisnah aufbereiten. Ob neue Gerichtsentscheidungen zu den Grenzen der Prokura, Fragen zur Haftung bei Missbrauch der Prokura oder praxisnahe Hinweise zur Prokuraerteilung und ihrem Widerruf – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.

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Stellen ein Geschäftsführer und ein Prokurist in zwei Urkunden jeweils als „Vollmachtgeber“ eine Handelsregistervollmacht aus, ist keine Bevollmächtigung im Namen der GmbH anzunehmen. Verweigert der Anmeldende die vom Registergericht geforderte Ergänzung, ist der Eintragungsantrag abzulehnen.Handelsregistervollmachten werden bei einer GmbH von der Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl erteilt und sind notariell zu beglaubigen. Gilt bei einer GmbH Gesamtvertretung, so sind meist zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Das OLG Düsseldorf entschied jüngst,... Mehr
Veröffentlicht: 06.11.2024
Blog: Advant Beiten - Gesellschaftsrecht/M&A
Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden.Gesellschaftsrechtliche Folgen des TodesDer Tod des Alleingesellschafters kann zur Handlungsunfähigkeit einer GmbH führen, wenn der Alleingesellschafter nicht rechtzeitig vorgesorgt hat. Zwar geht der Geschäftsanteil gem. §§ 1922 BGB, 15 Abs. 1 GmbHG im Erbfall automatisch auf den Erben über,... Mehr
Veröffentlicht: 10.05.2024
Blog: Advant Beiten - Gesellschaftsrecht/M&A

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