Die Prokura ist die umfassendste handelsrechtliche Vollmacht, die ein Kaufmann erteilen kann. Sie ermächtigt den Prokuristen, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 HGB). Der Umfang der Prokura ist gesetzlich festgelegt und kann gegenüber Dritten nicht beschränkt werden – nur bestimmte grundlegende Geschäfte (Grundstücksveräußerung, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten) sind von der Prokura ausgenommen.
In der Praxis ist die Prokura ein wichtiges Instrument zur Delegation von Geschäftsleitungsaufgaben. Sie ist ins Handelsregister einzutragen und damit für jedermann erkennbar. Die Erteilung einer Gesamtprokura – bei der mehrere Prokuristen nur gemeinsam handeln können – ist ein verbreitetes Mittel zur internen Absicherung bei wichtigen Entscheidungen.
Recht Umschau aggregiert täglich aktuelle Rechtsnews zur Prokura. Wir kuratieren Beiträge aus Handelsrechtsblogs, informative YouTube-Videos und Podcast-Episoden, die das Recht der Prokura praxisnah aufbereiten. Ob neue Gerichtsentscheidungen zu den Grenzen der Prokura, Fragen zur Haftung bei Missbrauch der Prokura oder praxisnahe Hinweise zur Prokuraerteilung und ihrem Widerruf – bei Recht Umschau finden Sie täglich den aktuellsten Stand.
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